Häufige Fragen an Platzjäger – Entrümpelung und Haushaltsauflösung
Was wird es kosten, wie zügig läuft es ab und wo landen die Sachen? Hier antworten wir auf das, was Mieter, Eigentümer, Vermieter, Erben und Betreuer uns am häufigsten stellen.
Kosten und Angebot
Was kostet eine Entrümpelung?
Eine pauschale Zahl gibt es nicht. Umfang, Stockwerk, Erreichbarkeit und der Anteil schwerer oder problematischer Abfälle bestimmen den Aufwand – zwei baugleiche Wohnungen können sich dabei erheblich unterscheiden. Platzjäger kommt vorbei, schaut sich alles an und nennt Ihnen danach eine feste Summe.
Bleibt der Festpreis wirklich fest?
Ja, ohne Wenn und Aber. Der Angebotspreis ist der Rechnungspreis – auch wenn wir den Aufwand intern unterschätzt haben. Kommt ein Bereich hinzu, der beim Termin nicht zugänglich war, sprechen wir das mit Ihnen ab bevor wir weitermachen.
Was kostet die Besichtigung?
Nichts. Rund eine halbe Stunde, kostenlos, unverbindlich. Eine Verpflichtung entsteht erst, wenn Sie uns den Auftrag geben.
Werden verwertbare Gegenstände angerechnet?
Ja. Möbel, Werkzeug, Haushaltsgeräte, Antiquitäten oder Sammlungen in brauchbarem Zustand haben einen Marktwert. Den ermitteln wir bei der Besichtigung und ziehen ihn vom Angebot ab – bevor Sie unterschreiben.
Wann und wie zahle ich?
Nach Abschluss der Arbeiten, wenn Sie das Ergebnis in Augenschein genommen haben. Vorkasse gibt es bei Platzjäger nicht. Sie erhalten eine ordentliche Rechnung mit ausgewiesener Mehrwertsteuer.
Lassen sich die Kosten steuerlich geltend machen?
In vielen Situationen ja – als haushaltsnahe Dienstleistung oder im Erbschaftskontext. Bedingung ist die Zahlung per Überweisung auf Rechnung, Barzahlung akzeptiert das Finanzamt nicht. Ob es auf Ihren Fall zutrifft, klärt Ihr Steuerberater – die passende Rechnung kommt von uns.
Was passiert bei einer Stornierung?
Sagen Sie früh genug ab, entstehen keine Kosten. Sind wir bereits unterwegs oder wurde Material geordert, stellen wir den tatsächlich entstandenen Aufwand in Rechnung.
Vorbereitung und Termin
Wie schnell kann Platzjäger anfangen?
Bei verfügbarer Kapazität innerhalb weniger Tage. Rund um Monatsende sind wir erfahrungsgemäß stärker ausgebucht – geben Sie uns Ihren Stichtag direkt bei der Anfrage, dann schauen wir es sofort nach.
Wie lange dauert die Räumung?
Ein Kellerabteil oder eine kleine Wohnung ist meist an einem Tag erledigt, ein vollständiges Einfamilienhaus braucht länger. Eine konkrete Einschätzung erhalten Sie mit dem Angebot, damit Sie Ihren Termin verlässlich planen können.
Muss ich vorher sortieren oder aussortieren?
Nein – und wir empfehlen es auch nicht. Vorsortieren kostet Sie Tage und verändert den Preis kaum, weil wir beim Heraustragen sowieso trennen. Kleben Sie einen Zettel an das, was bleiben oder zu Ihnen soll – das reicht.
Geht es auch ohne Vor-Ort-Termin?
Bei kleinen Objekten wie einem Kellerabteil oder einer Einzelgarage reichen gute Fotos oft aus. Bei vollständigen Wohnungen und Häusern schauen wir lieber selbst vorbei – Fotos zeigen selten, was sich hinter Schranktüren oder in Nischen verbirgt.
Arbeiten Sie samstags?
Ja. Sonntage sind Ausnahme und nur in begründeten Fällen möglich.
Am Räumungstag
Muss ich anwesend sein?
Nein. Sobald der Schlüssel übergeben ist, läuft alles ohne Sie. Viele unserer Auftraggeber sind nicht vor Ort oder möchten bei einer Nachlassräumung bewusst nicht dabei sein. Auf Wunsch schicken wir Fotos vom geleerten Objekt.
Wie läuft die Schlüsselübergabe ab?
Persönlich beim Besichtigungstermin, über einen Nachbarn, die Hausverwaltung oder einen Schlüsselkasten. Wir halten die Übergabe schriftlich fest und geben den Schlüssel danach dort zurück, wo Sie es festlegen.
Was passiert mit Dokumenten und Wertsachen?
Briefe, Fotos, Urkunden, Sparbücher, Schmuck und Bargeld werden grundsätzlich beiseitegelegt und Ihnen übergeben – auch wenn Sie nicht vor Ort sind. Das gilt ohne gesonderte Absprache.
Wer haftet bei Schäden?
Platzjäger ist betriebshaftpflichtversichert. Schäden im Treppenhaus, an Türrahmen oder im Bereich der Nachbarn laufen über die Versicherung – nicht über Sie.
Brauchen Sie einen Parkplatz oder Stellplatz?
Für Fahrzeuge und Container ja. In engen Lagen oder Innenstadtbereichen kümmern wir uns um die Halteverbotszone – ob die Gebühren im Festpreis enthalten sind, steht im Angebot.
Nach der Räumung
Was bedeutet besenrein konkret?
Alle vereinbarten Räume sind leer, der Boden ist gefegt, Dübel und Aufkleber sind entfernt. Das Objekt ist in einem Zustand, der Übergabe, Verkauf oder sofortige Renovierung erlaubt.
Gibt es auch eine echte Endreinigung?
Ja, auf Anfrage. Feuchtwischen, Sanitär, Fenster – das geht über besenrein hinaus und wird separat kalkuliert. Besonders empfehlenswert, wenn der Vermieter die Übergabe genau prüft.
Bauen Sie Einbauten und Bodenbeläge aus?
Einbauküchen, Schränke, Wandverkleidungen, Teppichböden und Sanitäranlagen werden auf Wunsch demontiert. Sagen Sie es beim Besichtigungstermin – dann steht es im gleichen Angebot.
Was, wenn etwas vergessen wurde?
Wir kommen zurück und erledigen es ohne Mehrkosten. Melden Sie sich direkt nach der Abnahme.
Besondere Situationen
Räumen Sie auch stark vermüllte Wohnungen?
Ja. Mit Schutzausrüstung, diskret, ohne Gespräche im Hausflur. Auf Wunsch ohne Firmenaufdruck auf den Fahrzeugen. Unser Ziel ist eine nutzbare Fläche – keine Bewertung der Vorgeschichte.
Wir sind eine Erbengemeinschaft und noch nicht einer Meinung – geht das trotzdem?
Ja. Wir arbeiten in Abschnitten: zuerst unstrittige Bereiche wie Keller oder Garage, später die Wohnräume. Gegenstände mit möglichem Wert legen wir zur Seite und zeigen sie Ihnen, bevor etwas das Grundstück verlässt.
Wer ist berechtigt, eine Haushaltsauflösung zu beauftragen?
Der Eigentümer, bevollmächtigte Verwandte, eine Erbengemeinschaft mit Vollmacht aller Beteiligten, ein rechtlich bestellter Betreuer oder ein Vermieter nach abgeschlossenem rechtlichen Verfahren. Ohne klare Berechtigung führen wir keine Räumung durch – das schützt auch Sie.
Mieter weg, alles zurückgelassen – was jetzt?
Als Vermieter dürfen Sie nicht ohne rechtliche Grundlage räumen lassen. Sie benötigen einen Räumungstitel oder eine schriftliche Verzichtserklärung des Mieters. Liegt beides vor, handeln wir schnell und dokumentieren den Bestand auf Wunsch per Foto.
Was ist mit zurückgelassenen Tieren oder Pflanzen?
Tiere melden wir vor Arbeitsbeginn dem Veterinäramt oder einem Tierheim – gesetzliche Pflicht. Pflanzen nehmen wir mit oder geben sie weiter, wenn Sie es wünschen.
Entrümpeln Sie auch Gewerbeobjekte?
Büros, Praxen, Ladenlokale, Werkstätten und Lagerhallen gehören zu unserem normalen Tagesgeschäft. Auf Wunsch außerhalb der Öffnungszeiten, damit der Nachbarbetrieb nicht gestört wird.
Entsorgung
Wo landen die Sachen?
Wir trennen direkt beim Heraustragen: Verwertbares wird angerechnet, Brauchbares ohne Restwert weitergegeben, Metall, Holz, Papier und Elektroschrott gehen sortenrein ins Recycling, Sonderabfall zum zugelassenen Fachbetrieb.
Gibt es Entsorgungsnachweise?
Auf Anfrage ja. Für Vermieter, Hausverwaltungen, Betreuer und Nachlassverwalter, die eine lückenlose Dokumentation benötigen, stellen wir die Belege zusammen.
Wie werden Elektrogeräte entsorgt?
Nach ElektroG über zugelassene Sammelstellen. Kühlgeräte, Bildschirme und Leuchtmittel unterliegen gesonderten Entsorgungswegen und dürfen nicht in den Hausmüll.
Was passiert mit Festplatten und Datenträgern?
Auf Wunsch datenschutzkonforme Vernichtung oder Übergabe zur eigenen Vernichtung. Bei Betriebsauflösungen mit Aktenbestand klären wir das im Vorfeld.
Was nehmen Sie nicht mit?
Waffen und Munition, radioaktive Stoffe, größere Mengen Chemikalien sowie asbesthaltige Materialien. Bei solchen Funden nennen wir Ihnen den richtigen Fachbetrieb. Kleinmengen wie Lackreste, Batterien oder Leuchtstoffröhren gehören dagegen zum normalen Räumungsalltag.
Noch eine offene Frage?
Einfach anrufen oder schreiben – kostenlos, unverbindlich, ohne Warteschleife.
📞 Telefon: 01579 2641728
📧 E-Mail: info@platzjaeger.de
📝 Anfrage: /anfrage/
